Es gibt viele verschiedene Anlässe, die die Wertermittlung einer Immobilie erfordern. Als Immobiliengutachter für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke, erstellen wir qualifizierte Gutachten für nahezu alle Bewertungsanlässe:
- Kauf oder Verkauf
- lebzeitige Übertragung von Grundbesitz im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
- Erbauseinandersetzungen (z.B. zur Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen)
- Vermögensauseinandersetzungen (z.B. Scheidung)
- Überprüfung des vom Finanzamt ermittelten gemeinen Werts (§ 9 BewG)
und ggf. Nachweis eines geringeren Werts (§ 198 BewG)
- sonstige steuerliche Anlässe (z.B. Entnahme von Grundbesitz aus dem Betriebsvermögen)
- Zwangsversteigerung
- Beleihung
- Veräußerung bei Betreuung
- Gutachtenüberprüfung und Gegengutachten
- Weiteres auf Anfrage