Wir betreuen Sie gerne, wenn Sie folgende Einkünfte beziehen: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Renteneinkünften, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen. Des Weiteren können wir tätig werden bei Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Kapitalvermögen), Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sonstigen Einkünften (Wohnungsvermietung), sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 13.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 26.000Euro (Ehegatten) nicht übersteigen. Über dies hinaus beraten oder beantragen wir für Sie Kindergeld, Lohnsteuerermäßigung, Richtige Steuerklassenwahl. Dies erfolgt ausschliesslich im Rahmen einer Mitgliedschaft. Auch folgende Leistungen erbringen wir: Prüfung der Steuerbescheide, Einlegung und Führung von Rechtsmitteln bis zur Klage vor dem Finanzgericht, Informationen über Steuervorteile.