Motorradkategorie A beschränkt ab 1. April mit 35 kW
DieLeistungsbegrenzung für Motorräder der beschränkten Kategorie A wird per 1. April 2016 von 25 kW auf 35 kW angehoben. Diese Änderung erfolgt aufgrund der Marktentwicklung und in Anpassung an die europäischen Vorschriften.
Kategorienbezeichnungen ab 1. April 2016:
Kategorie A beschränkt:
Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg.
Kategorie A:
Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg.
Prüfungsfahrzeug Kategorie A beschränktab 1. April 2016:
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einem Hubraum von mindestens 400 cm3, einer Motorleistung von höchstens 35 kW, einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg und zwei Sitzplätzen.
Prüfungsfahrzeug Kategorie Aab 1. April 2016:
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einem...