Wir sind Experten:innen, wenn es um fachlich korrekte und detailgetreue Aufbereitung von Informationen geht. Seit über 20 Jahren liegt unser Fokus auf der technischen Kommunikation. In dieser Zeit haben wir uns stetig weiterentwickelt und unser Angebot erweitert. Egal ob Sie eine Betriebs- oder Montageanleitung, eine Risikobeurteilung für eine Maschine oder Anlage benötigen – mit unserem breiten Fachwissen und professionellen Dienstleistungen stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner gerne zur Seite. Für Ihren Erfolg.
Wir arbeiten branchenübergreifend
Unsere Kunden sind in vielen verschiedenen Branchen ansässig. Ein Grossteil unserer Arbeit konzentriert sich auf die Bereiche
- Maschinen- und Anlagenbau
- Energie & Umwelt
- Dienstleistungen
Unsere Kundenprojekte
Unsere Dienstleistungen
Unser Team ist breit aufgestellt und vereint Wissen aus Technik, Wirtschaft, Pädagogik und Gestaltung. Als Praktiker ohne Berührungsängste beschaffen wir uns die Informationen auch direkt in der Werkstatt und bereiten Inhalte aus technischen Zeichnungen und Schemas auf. Wir betreuen die unterschiedlichsten Projekte – von der Kaffeemaschine bis zur Industrieanlage. Unsere Dienstleistungen sind für Sie natürlich variabel kombinierbar.
Risikobeurteilung
Bevor ein Produkt in Verkehr gebracht werden darf, muss das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Damit weist ein Hersteller nach, dass sein Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt. Wir führen unter anderem Risikobeurteilungen nach der Maschinen-, Druckgeräte-, Niederspannungs- und ATEX-Richlinie durch.
Dokumente des Konformitätsbewertungsverfahrens
Das CE-Kennzeichen am Produkt bestätigt, dass die dazu notwendigen technischen Unterlagen erstellt worden sind:
- Beschreibung des Produkts
- Übersichtszeichnung des Produkts und Schaltpläne der Steuerkreise
- Detailzeichnungen, Berechnungen, Versuchsergebnisse
- Risikobeurteilung
- Angewandte Normen
- Technische Berichte
- Betriebsanleitung
- Konformitätserklärung
Wir führen Risikobeurteilungen durch, erstellen Betriebsanleitungen, setzen die Konformitätserklärungen unterschriftsbereit auf und unterstützen Sie bei der Ausführung der einzelnen Schritte.
Schritte des Konformitätsbewertungsverfahrens
Technische Unterlagen
Teile dieser technischen Unterlagen enthalten wichtige Informationen, welche möglicherweise nicht für Dritte bestimmt sind. Die technischen Unterlagen bleiben beim Hersteller und müssen nur auf Verlangen an eine Behörde ausgeliefert werden.
Andere Teile davon jedoch, beispielsweise die Konformitätserklärung und die Betriebsanleitung, müssen zwingend an den Kunden weitergegeben werden.
Risikobeurteilung durchführen
Es werden alle möglichen Tätigkeiten, von der Inbetriebnahme bis zur Entsorgung, auf deren Gefahrenpotentiale hin untersucht, bewertet und – bei erkannten Lücken und Mängeln – gemeinsam mit dem Kunden Lösungsvorschläge erarbeitet.
Schritte
- Im ersten Schritt des Konformitätsbewertungsverfahrens geht es darum, die Grenzen des Produktes festzulegen. Kurz ausgedrückt: «Von was reden wir?» Folgende Aspekte sind dabei zu erörtern:
- Wie ist die bestimmungsgemässe Verwendung des Produktes?
- Welche Fehlanwendungen sind möglich?
- Räumliche Grenzen
- Zeitliche Grenzen
- Im Kernpunkt der Risikobeurteilung steht die Recherche nach den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen, die für das Produkt gelten. Die harmonisierten Normen werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht und beschreiben den aktuellen Stand der «Regel der Technik».
Entspricht das Produkt den Bedingungen, ist in der Regel von der «Vermutungswirkung» auszugehen.
- Der Prozess der Risikobeurteilung umfasst möglicherweise auftretende Gefahren und Risiken während allen Phasen der Lebensdauer des Produktes. Die Analyse wird schriftlich in einem Bericht festgehalten, sodass die getroffenen Massnahmen zur Verhinderung von Unfällen jederzeit nachvollziehbar sind.
- Für die CE-Kennzeichnung des Produktes ist das Erstellen der technischen Unterlagen notwendig. Diese dienen dem Hersteller als Nachweis vor Behörden, dass das Produkt den Sicherheitsanforderungen entspricht – sie müssen also jederzeit einsehbar sein.
Der Hersteller behält die Unterlagen bei sich und muss diese nicht an Endverbraucher herausgeben. Darin enthalten sind beispielsweise technische Zeichnungen, Übersichtszeichnungen, Schaltpläne, Detailzeichnungen oder Versuchsergebnisse.
- Nun wird geprüft, ob alle Dokumente – entsprechend der jeweiligen Richtlinie – erstellt und alle Bestimmungen eingehalten wurden. Weitere Nachweise, z.B. zur Qualitätssicherung oder Prüfung des Produktes sind ebenfalls Bestandteil der Konformitätsbewertung. In einigen Fällen kann die Bewertung durch den Hersteller selbst durchgeführt werden, anderenfalls muss eine Konformitätsbewertungsstelle – «notifizierte Stelle» – damit beauftrag...