Die Abteilung Brandschutz ist für folgende Bereiche zuständig: Bearbeiten von Baugesuchen hinsichtlich der gesetzlich festgelegten Aufgaben im Bereich Brandschutz, Kontrolle sowie Nachkontrolle von Gebäuden hinsichtlich der Brandschutzvorschriften und Erstellen der Berichte, Erstellen von feuerpolizeiliche Bewilligungen für besondere Anlässe, Anordnen von Mängelbehebungen, die durch Kaminfeger/innen gemeldet wurden, Kontrolle von Grossfeuerwerke und den Feuerwerksverkauf, Kontrolle der Feste und deren Dekorationen im feuerpolizeilichen Bereich, Verfassen von Stellungnahmen zu Feuerwehrzufahrten und Verfassen von Stellungnahmen betr. Notwendigkeit und Standorte von Hydranten in Absprache mit WWZ und Feuerwehr