Der Fachbereich Erbschaftsamt hat insbesondere folgende Aufgaben: Hinterlegung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge), allgemeine erbrechtliche Sicherungsmassnahmen gem. Art. 551 ZGB (Inventaraufnahme, Siegelung, Anordnung Erbschaftsverwaltung etc.), Unterstützung und Koordination der steuerrechtlichen Inventaraufnahme per Todestag im Auftrag der Steuerverwaltung des Kantons Zug, Eröffnung der Verfügungen von Todes wegen im Erbfall (Testamentseröffnung), Ausstellung von Willensvollstreckerzeugnissen, Ausstellung von Erbbescheinigungen, Beratungen zum allgemeinen formellen Ablauf in Erbfällen