Die Stadt Zug ist Arbeitgeberin von rund 720 Personen (Verwaltungspersonal, Lehrpersonen, Lernende). Ihre Rechte und Pflichten sind in diversen personalrechtlichen Erlassen geregelt. Der städtische Personaldienst ist zuständig für folgende Bereiche: Erarbeiten von Personalinstrumenten, Personalbeschaffung: Unterstützung der Linienvorgesetzten bei der Anstellung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Personalbetreuung/-entwicklung: Abgabe von Richtlinien und Empfehlungen an die Verwaltungsdepartemente, Allgemeine Fort- und Weiterbildung, Interne Sicherheit, Kfm. Lehrlingswesen, Personaladministration: Lohnwesen, Personalversicherungen, Pensionskasse, Vertragswesen usw.