Der Rechtsdienst ist eine Stabsstelle des Stadtrates. Er steht dem Stadtrat und der Stadtverwaltung für die Abklärung rechtlicher Fragen, für die Beschwerdebehandlung und für Rechtsetzungsaufgaben zur Verfügung. Er ist dafür verantwortlich, dass die Verwaltung ihre rechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen jederzeit klar erkennt und korrekt wahrnehmen und durchsetzen kann. Dem Rechtsdienst obliegt auch die öffentliche Beurkundung insbesondere von Verträgen über Grundstücksgeschäfte.