Friedensrichteramt Baar
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Leihgasse 9 6341, Baar
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Zuletzt aktualisiert: 1/15/26, 2:19 PM
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Über

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen und sucht Zivilstreitigkeiten vermittelnd zu erledigen (ausgenommen sind Streitigkeiten betreffend Arbeitsrecht oder Miet- und Pachtrecht). Werden sich die Parteien nicht einig, kann das Friedensrichteramt bis zu einem Streitwert von CHF 5’000.– einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder bis CHF 2’000.– auf Antrag der klagenden Partei selbstständig entscheiden. Beim Streitwert über CHF 5'000.– wird die Klagebewilligung erteilt.

Häufig gestellte Fragen
Was sind die Hauptdienstleistungen von Friedensrichteramt Baar?
Vermittlung in Zivilstreitigkeiten, Schlichtungsbehörde.
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