 
            
        Piketttelefon: 033 951 00 30
Arbeitsgebiet:
- Bönigen - Brienz- Brienzwiler(nur Feuerungskontrolle)- Gsteigwiler- Hofstetten(nur Feuerungskontrolle)- Iseltwald - Niederried - Oberried - Saxeten - Schwanden - Wilderswil
Die Schwarze Feuerschau
 - Der Kaminfeger vergewissert sich im Rahmen seiner Reinigungstätigkeit, dass wärmetechnische Anlagen den gültigen Brandschutzvorschriften entsprechen.
 - Er erstellt einen Mängelrapport und setzt Fristen für deren Behebung.
 - Je nach Schadenpotenzial sind angemessene Fristen zur Behebung der Mängel zu setzen.
 - Nicht fristgerecht behobene Mängel meldet der Kreiskaminfegermeister dem Feueraufseher der Gemeinde.
 - Der Kreiskaminfegermeister führt pro Gemeinde eine Kontrolle über die festgestellten Mängel.
Mängelbehebung
 - Die Eigentümer und Betreiber von Bauten und Anlagen sind dafür verantwortlich, dass die festgestellten Mängel innerhalb der festgelegten Fristen fachgerecht behoben werden.
 - Werden Auflagen und Massnahmen missachtet, hat der Kaminfegermeister, die Gemeinde, die Gebäudeversicherung Bern oder das BECO für deren Umsetzung zu sorgen.
Aufgaben das Kaminfegers
 - Zum besseren Verständnis ergänzt der Kaminfeger jeden Mangel mit einem Behebungsvorschlag.
 - Damit die Mängel dem Objekt klar zugeordnet werden können, muss der Mängelrapport folgende Angaben enthalten: - Name der Kontaktperson (Kunde)
 - Name der Gemeinde
 - Liegenschaftsadresse
 - Gebäude-Nr.
 - Die Mängelliste kann dem Kunden mit der Quittung abgegeben oder der Rechnung beigelegt.
FEUERUNGSKONTROLLE
 - Feinstaub PM10
 - Kohlenmonoxid CO
 - Ozon
 - Stickstoffdioxid NOx
 - Schwefeldioxid SO2