Electrosuisse Control AG
Unbeansprucht
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Weidenstrasse 13 | 4142, Münchenstein
Zuletzt aktualisiert: 2/14/23, 2:28 PM
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Über

Electrosuisse Control AG ist eine akkreditierte Prüfstelle der Electrosuisse, mit langjähriger Kontrollerfahrung in Niederspannungs-Installationen, umfassendem und aktuellem Fachwissen. Ständige Vernetzung des Fachpersonals mit Branchenexperten und dem Mutterhaus Electrosuisse sichert eine umfangreiche Bearbeitung jeglicher Prüf-, Beratungs-, Inspektionsarbeiten und regelmässigen Wissenstransfer.
Dienstleistungen
Die Electrosuisse Control AG führt als unabhängiges Kontrollorgan im Auftrag des Eigentümers Sicherheitsprüfungen im Sinne des Personen- und Sachwertschutzes durch und erbringt folgende Leistungen unter Berücksichtigung der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV Art 36), Niederspannungs-Installationsnorm (NIN) und Europäische Norm (EN).
- Periodische SicherheitsprüfungenSicherheitsnachweis
- Beratung
- Abnahmekontrollen
- Akkreditierte Kontrollen
- Geräteprüfungen
- Sicherheitskonzepte
- Blitzschutz
- Instandhaltungskonzepte
- Thermographie
- Beglaubigungen KEV &HKN/naturmade
Akkreditierte Kontrollen
Elektroinstallationen, die der Kontrolle durch eine akkreditierte Inspektionsstelle unterliegen, sind Installationen mit einem erhöhten Gefahrenpotential oder mit erhöhten technischen Anforderungen. Dies sind:
- Elektroinstallationen in medizinisch genutzten Räumen der Kategorie 3 und 4
- Elektroinstallationen in Explosionsschutzzonen 0 und 20 sowie 1 und 21
- Elektroinstallationen an Nationalstrassen 1. und 2. Klasse 
- Elektroinstallationen in Zivilschutzbauten 
- Elektroinstallationen auf Schiffen für gewerbsmässigen Personen- oder Warentransport 
- Elektroinstallationen in klassifizierten unterirdischen Munitions- und Tankanlagen des Militärs 
- Elektroinstallationen von Tankanlagen 
- Elektroinstallationen in Räumen, in denen Sprengstoff oder pyrotechnische Produkte hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden 
- Elektroinstallationen in Bergwerken 
- Elektroinstallationen von Betriebselektrikern 
- Elektroinstallationen, die von Inhabern einer Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen (Art. 14) oder für den Anschluss von elektrischen Erzeugnissen (Art. 15) erstellt, geändert oder in Stand gestellt werden 
- Nicht bahnspezifische Elektroinstallationen von Eisenbahnen
Electrosuisse Control AG ist auf der offiziellen Prüfliste des Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI.
Abnahmekontrollen
Bei elektrischen Installationen wird nach Übergabe der Installation vom Ersteller zum Eigentümer innerhalb von sechs Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan durchgeführt. Zur Abnahmekontrolle gehören:
- Prüfung der durch eine Konzessionierte Elektro-Installationsfirma erstellten Neuinstallationen
- Prüfen folgender technischer Unterlagen und Dokumente auf korrekte Erstellung, bzw. auf Vollständigkeit:

- Mess- und Prüfprotokoll sowie Sicherheitsnachweis
- Schema der Hauptverteilung und Sicherungsverteilung
- Erdungsplan

 
Nach erfolgter Prüfung wird ein Prüfprotokoll erstellt. Gegenzeichen des Sicherheitsnachweises nach Bestätigung der Mängelbehebung bzw. bei mangelfreier Anlage.
Die Dokumente müssen vom Eigentümer mindestens bis zur nächsten fälligen periodischen Prüfung aufbewahrt werden. Eine Kopie des Sicherheitsnachweises ist der Netzbetreiberin, resp. dem eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) einzureichen. Als zusätzliche Dienstleistung bieten wir den Versand dieser Dokumente an die entsprechenden Instanzen.
Periodische Sicherheitskontrollen/Sicherheitsnachweise
Prüfen des Hausanschlusses 
Prüfen der Schalt- und Verteilanlagen 
Prüfen und Messen der Schutzeinrichtungen 
Prüfen der Licht-, Steckdosen- und Apparateinstallationen etc. auf Personen- und Sachwertschutz
Prüfen der Brandschutzmassnahmen 
Prüfen der Verbraucher und Apparate betreffend Personen- und Sachwertschutz 
Dokumentation
 
Nach erfolgter Prüfung werden je nach Erfordernis folgende Dokumente erstellt: Mess- und Prüfprotokoll mit detaillierter Auflistung der Messergebnisse, Prüfprotokoll resp. Inspektionsbericht, falls notwendig mit detaillierter Mängelauflistung (ohne Aufzählungszeichen), Sicherheitsnachweis gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV).
Die Dokumente müssen vom Eigentümer mindestens bis zur nächsten fälligen periodischen Prüfung aufbewahrt werden. Eine Kopie des Sicherheitsnachweises ist der Netzbetreiberin, resp. dem Inspektorat (ESTI) einzureichen. Als zusätzliche Dienstleistung bietet Electrosuisse Control AG den Versand dieser Dokumente an entsprechende Instanzen.
Geräteprüfungen
Ein Unternehmen ist verantwortlich für die Sicherheit von eigenen Maschinen, Anlagen und Geräten. Damit die Sicherheit andauernd bestehen bleibt, sind wiederkehrende Prüfungen zwingend notwendig. Folgende Geräte müssen geprüft werden: 
- Ortsfeste elektrische Geräte mit Steckeranschluss, die bewegt oder Tragvorrichtungen haben z. Bsp. Kaffeemaschine, Drucker, Kopierer, usw.
- Ortsveränderliche elektrische Geräte, welche im Betriebe beweg...

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