Über
Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht
Rechtsanwalt Dr. Daniel Entringer ist Fachanwalt für Versicherungsrecht. Er hat sich in über 15 Jahren anwaltlicher Tätigkeit auf die Themen Berufsunfähigkeit und private Unfallversicherung spezialisiert und in diesen Fachbereichen schon zahlreiche Rechtsstreitigkeiten mit Versicherungen erfolgreich begleitet. Er berät und vertritt seine Mandanten bei Fragen rund um die
- ordnungsgemäße Anzeige einer Berufsunfähigkeit oder eines Unfalls
- Deckungsablehnung der Versicherung und den Umgang mit angeblichen Vorschäden
- Prozessführung gegen die Unfall- oder BU-Versicherung
- anwaltliche Unterstützung im Nachprüfungs- oder Berufungsverfahren
und bei allen anderen rechtlichen Fragestellungen zu Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen.
Häufig gestellte Fragen
Wann wurde Dr. Entringer Fachanwalt Versicherungsrecht Freiburg gegründet?
Dr. Entringer Fachanwalt Versicherungsrecht Freiburg wurde 2017 gegründet.
An welchen Tagen ist Dr. Entringer Fachanwalt Versicherungsrecht Freiburg geöffnet?
Geöffnet am Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag.
Auf welche Sprachen ist Dr. Entringer Fachanwalt Versicherungsrecht Freiburg spezialisiert?
German, English.
Was sind die Hauptdienstleistungen von Dr. Entringer Fachanwalt Versicherungsrecht Freiburg?
Legal Consultation in insurance law with a special focus on occupational disability insurance and private accident insurance. "Dr. Entringer berät und vertritt seine Mandanten bei Fragen zu - ordnungsgemäße Versicherungsanzeige einer Berufsunfähigkeit - Deckungsablehnung der BU-Versicherung und den Umgang mit angeblichen Vorschäden - Rücktritt, Anfechtung oder Kündigung des Versicherungsvertrages durch die Versicherung - Prozessführung gegen die BU-Versicherung - anwaltliche Unterstützung im Nachprüfungs- oder Berufungsverfahren und bei allen anderen Fragestellungen in Zusammenhang mit Ihrer Berufsunfähigkeits-Versicherung. " "Dr. Entringer berät und vertritt seine Mandanten bei Fragen zu - ordnungsgemäße Versicherungsanzeige eines Unfalls - Deckungsablehnung der Unfallversicherung und den Umgang mit angeblichen Vorschäden - Invaliditätsleistungen, etwa wegen geschädigten Körperteilen (sog. “Gliedertaxe“) - Prozessführung gegen die Unfallversicherung - anwaltliche Unterstützung im Nachprüfungs- oder Berufungsverfahren und bei allen anderen Fragestellungen im Unfallversicherungsrecht..