Unsere Kunden schätzen unsere außergewöhnliche Qualität - basierend auf ständiger Weiterbildung und der Pflege hochwertiger Netzwerke - sowie für den Nichtfachmann nachvollziehbare, für den Fachmann nachprüfbare Aufmachung unserer Gutachten.
Verkehrswertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Mieten und Pachten nach dem Baugesetzbuch und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
bei Zwangsversteigerungen
bei Auseinandersetzungen (Erbangelegenheiten, Scheidungen etc.)
aus steuerlichen Gründen
bei Vermögensübersichten
bei Kauf oder Verkauf
bei Wertermittlungen von Grundstücksbelastungen wie Nießbrauch, Wohnrecht, Erbbaurecht etc.
Beleihungswertermittlung nach BelWertV
für finanzwirtschaftliche Zwecke (Finanzierungen)
Mietwertgutachten
für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Schiedsgutachten
als unabhängige dritte Instanz
Plausibilisierung von Fremdgutachten