Der Steuerberater hat im Rahmen seines Auftrages
seinen Auftraggeber zu beraten, wobei Steuerberatung und Betriebswirtschaftsberatung zusammen gehören,
bei der Bearbeitung seiner Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten,
ihn zu vertreten, vor Finanzbehörden und Finanzgerichten, in Steuerstrafsachen und Bußgeldsachen wegen Steuerordnungswidrigkeiten und vor Verwaltungsgerichten,
für ihn Prüfungen vorzunehmen. Dabei prüft der Steuerberater die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, soweit diese vom Auftraggeber oder Dritten erstellt wurden. Ebenso kann der Steuerberater gewisse gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen vornehmen und Bescheinigungen über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften erteilen.