Die Gründe für die Aufstellung von Halteverboten (Z. 286 StVO; Z. 283 StVO) sind vielfältig, z.B.
Umzug (privat & geschäftlich)
Anlieferung von Heizöl
Anlieferzone für Handwerker
Vorfahrt für eine Hochzeitskutsche
Bus-Shuttle-Service
Vorfahrt für Prominente bei Kinopremieren
Vorbereitende Maßnahme bei der Einrichtung einer Baustelle
Vorbereitende Maßnahme bei der Durchführung einer Veranstaltung/eines Straßenfestes
Zur Räumung der Straße von Fahrzeugen für Film-/Fotoaufnahmen
Für die Aufstellung von Containern
Für die BSR, um Wohnungsräumungen durchzuführen
Für Baumdienste zur Durchführung von Baumschnittarbeiten/-fällungen
Zur Räumung der Straße im Rahmen einer Veranstaltung
Um Schwertransporten eine ungehinderte Passage zu gewährleisten
Um hochrangigen Personen aus Politik und Wirtschaft die Vorfahrt zu ermöglichen und vieles mehr.