Wer kann in die private Krankenkosten-Vollversicherung?
Selbständige, Freiberufler, Beamte, Beamtenanwärter, Studenten und alle Angestellte, die freiwillig Krankenversichert sind, Arbeitnehmer, die erstmals freiwillig gesetzlich krankenversichert wurden, können sich nach Feststellung der Freiwilligkeit privat versichern.
Auch ges. Versicherte können sich privat Zusatzversichern.
Privat versichert zu sein heißt nicht nur, einen bestimmten Status zu haben, sondern auch als gesetzlich oder freiwillig Versicherter Zusatzleistungen zu erhalten, die durch Ihre individuelle Leistungsvorstellungen mit eigener Entscheidung abgeschlossen werden können.
Auch als gesetzlich oder freiwillig Versicherte haben Sie die Möglichkeiten, Ihre Leistungen z.B. im Krankenhaus, bei Zahnersatz, Kuren, Auslandsreisekrankenschutz, Pflegeversiche- rungen, Krankentagegelder uvm. durch Zusatzversicherungen zu maximieren, Wie:
Chefarztbehandlung
freie Arztwahl
freie Krankenhauswahl
Einzelzimmer/Zweibettzimmer uvm.