Ich biete Ihnen die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen, insbesondere in folgenden Tätigkeitsfeldern:
Geschäftskunden bei Fragen der Rechtsform, in Steuerangelegenheiten, im Vertragsrecht und im Handels- und Gesellschaftrecht ebenso wie in den Gewerbemietrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht und Gewerberecht. Prozessvertretung in den genannten Gebieten.
Tätigkeitsbereiche für Privatkunden im Immobilienrecht (u.a.WEG-Recht, Mietrecht, Nachbarrecht), im Erbrecht einschließlich des Erbschafts- und Einkommensteuerrechts, des Steuerrechts (einschließlich der Selbstanzeigeberatung) sowie des Vertrags- und Schadensrechts.
Rechtsanwalt Henning Haarhaus wurde von der Rechtsanwaltskammer Berlin der Titel "Fachanwalt für Steuerrecht" verliehen. Er hat ferner die Fachanwaltskurse für Erbrecht und für Miet- und Wohnungseigentumsrecht mit jeweils 120 Zeitstunden Unterricht absolviert und dadurch seine besonderen Kenntnisse in diesen Bereichen nachgewiesen.