Verwaltung und Vermietung von Grundstücken und Immobilien. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen oder diese übernehmen sowie die Geschäftsführung übernehmen. Ferner darf sie Zweigniederlassungen errichten. Weiterhin kann die Gesellschaft dem Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte übernehmen.