Der Landwirt ist als Futtermittelunternehmer im Sinne der VO für die Qualität und Sicherheit seiner Futtermittel verantwortlich und muss gewährleisten, dass die Hygienevorschriften auf allen Stufen der Produktion eingehalten werden. Die Futtermittelhygieneverordnung sowie die Salmonellenverordnung machen eine Siloreinigung und Desinfektion zur verbindlichen Anforderung für den Landwirt.