REINIGUNG von Abluftschächten fensterloser Badezimmer und WC'S in Seniorenresidenzen, Hotels, Studentenwohnheimen, Altenheimen, Mehrfamilienwohnhäusern und Büros mittels Bürstverfahren, bei gleichzeitiger Staubabsaugung. (DIN 1946-6 / DIN 18017 T 1+3) Reinigung von gewerblichen Küchenabluftanlagen (VDI 2052). Nach erfolgter Reinigung, Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur Vorlage bei Behörden oder Organisationen.
Hygiene-Inspektion von Lüftungsanlagen nach DIN 6022. Erstellung von Dokumentationen. z.B. Aushändigung eines Lüftungsbuches für gewerblich Küchen (Nachweisbuch für die Gewerbeaufsicht)
BETREIBERVERANTWORTUNG: Betreiber von Lüftungsanlagen sind für den ordnungsgemäßen Betrieb ihrer Anlagen gegenüber Dritten verantwortlich. Regelmäßige Inspektion/Wartung spart Betriebs- u. Energiekosten