Eine Wohnung kann in der Genossenschaft nur von einem Mitgliedbezogen werden, d.h. der Erwerb von Geschäftsanteilen, keine Kaution,ist zwingend vorgeschrieben.Die Mitgliedschaft erlangt man durch Zahlung von 6 Geschäftsanteilen zu je 25,00 Euro, also insgesamt 150,00 Euro.Damit sind die Pflichtanteile eingezahlt. Zur Nutzung z.B.: einer3-Raumwohnung, sind weitere Geschäftsanteile zu erwerben, insgesamtweitere 36 Anteile, also 900,00 Euro. ( insgesamt also 1050,00 Euro)Beträge und Staffelung für andere Wohnungsgrößen auf Anfrage.EHinzu kommt eine Eintrittsgebühr in Höhe von 10,00 Euro .Vor Bezug der Wohnung sind die Pflichtanteile unabdingbareinzuzahlen, die weiteren Anteile können mit einer entsprechenden Vereinbarung in Raten zu je 50,00 Euro pro Monat gezahlt werden.Eingezahlte Anteile werden bei einem eventuellem Austritt aus der Genossenschaft wieder voll ausgezahlt. Zur eigenen Bewirtschaftung ohne Spartenzwang kann ein kleiner Garten bis ca. 250 qm gepachtet werden