Für die Erstellung eines Schadengutachtens ist es wichtig, den Schaden unter den gegebenen Besichtigungsbedingungen vollumfänglich zu erfassen.
Sind die Besichtigungsbedingungen unzureichend, wird das Fahrzeug auf eine Hebebühne gesetzt und ggf. der Schadensbereich freigelegt oder es erfolgt eine Nachbesichtigung.
Wird Ihr beschädigtes Fahrzeug in Eigenregie instandgesetzt und Sie wollen Nutzungsausfall geltend machen, erstellen wir für Sie eine Reparaturbestätigung.