Arbeitsrechtskanzlei Thomas Böttcher
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Zuletzt aktualisiert: 2/17/23, 8:57 AM
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Über

Arbeitsrecht – nicht mehr und nicht weniger!

Wir beraten und vertreten Sie nur im Bereich des Arbeitsrechts!

Wir haben uns als Fachanwälte für Arbeitsrecht für eine Spezialisierung und damit Fokussierung im Bereich des Arbeitsrechts entschieden. Damit können wir eine kompetente Beratung in diesem Bereich gewährleisten. Wir beraten Sie vom Abschluss des Arbeitsvertrages bis zu dessen Kündigung und darüber hinaus zu allen Fragen des Arbeitsrechts.

Zu unseren Mandantenpool gehören Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir haben uns bewusst nicht für eine Seite entschieden, weil wir damit die Sicht- und Denkweise der jeweiligen anderen Partei gut in die Verhandlungen einbeziehen können.

Zu unseren Beratungsleistungen gehören beispielsweise folgende Gebiete:

Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen (insbesondere auf unzulässige und unwirksame Klauseln)
Erstellung und Prüfung von Aufhebungsverträgen
Beratung zur Vorbereitung einer fristgemäßen oder fristlosen Kündigung
Beratung und Prüfung von Abmahnungen
Prüfung der Wirksamkeit einer Kündigung
Kündigungsschutzklagen
Prüfung von Sozialplänen und Sozialplanansprüchen
Prüfung und Durchsetzung von Abfindungen
Entfristungsklagen bei befristeten Arbeitsverträgen
Lohn- und Gehaltsklagen (Entgeltansprüche)
Urlaub- und Urlaubsabgeltungsansprüche
Geltendmachung und Prüfung von Sonderzahlungen (Gratifikationen, Weihnachtsgeld)
Mobbing oder Ansprüche aus dem AGG (Gleichbehandlungsgesetz)
Erstellung und Prüfung von Abwicklungs- oder Aufhebungsverträgen
Prüfung von Rückzahlungsvereinbarungen zu Fortbildungskosten
Prüfung von Wettbewerbsklauseln
Klagen auf Zeugniserteilung oder auf Berichtigung
Erstellung von Zeugnissen
Forderungsanmeldung von Arbeitsentgeltansprüchen – Arbeitsinsolvenzrecht
Prüfung, Widerspruch und Klage gegen Sperrzeitbescheide
Prüfung von Schadenersatzansprüchen
Klagen gegen korrigierende Rückgruppierungen

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