Unsere Kanzlei verfügt über modernste Kommunikations- und
Datenverarbeitungstechnik, auch im Bereich der Büroorganisation.
Die Spezialisierung der Rechtsanwälte ermöglicht es, ein breit gefächertes Beratungsspektrum anzubieten.
Die Kosten unserer Inanspruchnahme ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bzw. dem Gerichts- und Notarkostengesetz und orientieren sich daher am Gegenstandswert der Angelegenheiten. In Einzelfällen werden Honorarvereinbarungen abgeschlossen. Für jeden Mandanten ist somit bereits mit Beginn des Mandatsverhältnisses eine Kostentransparenz gewährleistet.