.Wie die Planung, so erfolgt auch die Organisation des HBD-Haus aus einer Hand.
.Unsere Häuser entstehen in Massiv-Bauweise.
.Wir übernehmen für Sie lt. Bauvertrag Wege und Antragstellungen, wie Statik, Bauantrag, Entwässerungsanträge, Anträge für Hausanschlüsse Strom, Frischwasser und Gas.
.Sie können zeitlich genau planen. Wir vereinbaren den Baubeginn und den Termin der Übergabe. Die Bauzeit liegt in der Regel bei 7 Monaten.
.Sie wissen auf den Cent genau, welche Kosten auf Sie zukommen.
.Wir integrieren in den Bauvertrag die von Ihnen gewünschten Eigenleistungen.
.Wir gehen auf Ihre individuellen Wünsche während der Planungsphase ein (Grundrissvarianten, Terrasse u. a. Sonderwünsche)
.Bei zusätzlichen Wünschen während der Bauphase
beraten wir Sie gern und erfassen zusätzliche Leistungen in gesonderte Vereinbarungen.
Sie erfahren eine persönliche und zuverlässige Betreuung.
Schauen Sie sich unsere bisherigen Bauobjekte an und sprechen Sie mit dem jeweiligen Bauherren.
ABC der Baufinanzierung
A
Annuitätendarlehen
Auflassung
Auflassungsvormerkung
B
Bauförderungsprogramm
Baufinanzierung
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Baunebenkosten
Bausparvertrag
Bauwesenversicherung
Bearbeitungsgebühr
Beleihung
Beleihungsgrenze
Beleihungswert
Bereitstellungszinsen
D
Damnum
Darlehenskosten
Disagio
E
Effektivzins
Eigenleistung
Eigenmittel
F
Festzins
Finanzierungsplan
Fremdmittel
G
Gesamtfinanzierung
Grunderwerbskosten
Grunderwerbssteuer
Grundpfandrecht
Grundschuld
Grundstückswert
H
Hypothek
K
Kündigungsrecht
Kaufvertrag
L
Laufzeit
N
Nichtabnahmeentschädigung
Nominalschuld
Nominalzins
P
Pfandbrief
R
Rangstelle
S
Sachwertverfahren
Schätzkosten
Sondertilgung
T
Teilauszahlungen
Teilauszahlungszuschläge
Tilgungsaussetzung
V
Vermögenswirksame Leistungen
Versicherung
Vorfälligkeitsentschädigung
Z
Zinsbindung
Annuitätendarlehen
Langfristiges Bankdarlehen mit während der vereinbarten Zinsbindungsfrist gleich bleibenden Raten. Die Gesamtleistung der Zins- und Tilgungszahlungen während eines Jahres nennt man Annuität. Bei Annuitätendarlehen steigt der prozentuale Anteil der Tilgungszahlungen, da der geschuldete Betrag auf den die Zinsen sich beziehen, sich stetig verringert
Auflassung
Einigung des Verkäufers und Käufers, dass das Eigentum im Grundbuch auf den Namen des Käufers umgeschrieben werden soll. Die Auflassung muss notariell beglaubigt werden. Eigentümer ist der Käufer erst nach vollzogenem Grundbucheintrag.
Auflassungsvormerkung
Sind die für eine Eigentumsumschreibung erforderlichen Bedingungen noch nicht erfüllt, kann die durch einen Notar beurkundete Auflassungsvormerkung sicherstellen, dass im Grundbuch keine für den Käufer nachteiligen Verfügungen eingetragen werden können. Als Käufer sichert man sich damit ab, dass kein anderer Interessent das Objekt kaufen kann, solange man selbst noch daran interessiert ist.
Bauförderungsprogramm
Zusätzlich zur Eigenheimzulage können Bauherren für ihr Eigenheim u.U. die Bauförderung durch ihr Bundesland in Anspruch nehmen. Im Rahmen der 3 Förderwege werden zinslose oder zinsverbilligte Baudarlehen, Zusatzkredite für kinderreiche Familien und Aufwendungszuschüsse vergeben. Die Förderung ist u. a. vom Einkommen des Antragstellers abhängig. Ein Rechtsanspruch auf die Finanzmittel besteht nicht.
Baufinanzierung
Eigenmittel, Eigenleistungen und Fremdmittel, die zur Bezahlung des Kaufpreises und der Erwerbskosten bzw. der Baukosten und der Baunebenkosten dienen. Zu den Eigenmitteln zählen beispielsweise gespartes Kapital, Aktien und Wertpapiere, Arbeitgeberdarlehen, eigenes Grundstück; Eigenleistungen sind die Arbeiten, die man selbst erbringt; Fremdmittel bestehen aus Hypotheken, Krediten, Bauspardarlehen.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Diese Versicherung übernimmt die Schadensersatzforderungen an den Bauherrn, die entstehen können, wenn dieser seiner Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist. Der Bauherr ist immer für die Schäden, die andere Personen aufgrund des Bauvorhabens erfahren, verantwortlich: Er muss dafür Sorge tragen, dass die Baustelle ausreichend beleuchtet und abgesperrt ist und Gruben abgedeckt sind. Er muss sich der Zuverlässigkeit aller am Bau Beteiligten (Bauunternehmer, Architekten, Handwerker usw.) versichern. Die Prämie für die Bauherrenhaftpflichtversicherung berechnet sich nach der Bausumme.
Baunebenkosten
Alle nicht von den reinen Baukosten abgedeckten Beträge: Honorare für Architekt, Bauleiter und Fachingenieure, Bauabnahme, Einmessung, Prüfung der Statik sowie Kosten für die Beschaffung der Fremdmittel wie Zinsen, Damnum, Notar- und Bereitstellungskosten und Beträge für Telefon, Porto und Richtfest. Die Baunebenkosten können bis zu 20 % der reinen Baukosten betragen.
Bausparvertrag
Der Vertrag, den ein Bausparer mit der Bausparkasse abschließt, um später einen Anspruch auf ein zinsstabiles Bauspardarlehen nach Zuteilung des Bausparvertrages zu erhalten.
Bauwesenversicherung
Eine Versicherung, die für die gesamte Bauzeit, bis zum Einzugstermin, gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Frost, eine eventuelle Senkung des Erdreichs und mutwillige Zerstörung schätzt. Die Bauwesenversicherung beinhaltet jedoch keine Feuerversicherung; diese muss extra abgeschlossen werden. Die Bauwesenversicherung wird häufig auch als Bauleistungsversicherung bezeichnet.
Bearbeitungsgebühr
Einige Kreditinstitute berechnen eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 0,2 bis 2,0 Prozent der Darlehenssumme. Die Gebühr ist im Effektivzins enthalten.
Beleihung
Gewähren Banken Geldmittel zur Baufinanzierung, wird dafür, sofern nicht andere Sicherheiten (Aktien, Wertpapiere etc.) zur Verfügung stehen, eine so genannte dingliche Sicherung in Form eines Pfandobjekts verlangt. Als solches bietet sich das zum Kauf vorgesehene Grundstück bzw. das zu erstellende Gebäude an. Der Wert der Immobilie (Beleihungswert) kann jedoch nur bis zu einem bestimmten maximalen Prozentsatz (Beleihungsgrenze) beliehen werden.
Beleihungsgrenze
Prozentsatz des Beleihungswertes, bis zu dem eine Bank eine Immobilie mit einem Hypothekendarlehen finanziert. In der Regel sind bis zu 80 Prozent des Beleihungswertes im Erstrang günstig finanzierbar. Als Faustregel gilt: Je geringer die Eigenmittel, um so teurer die Finanzierung.
Beleihungswert
Wert, der beim Verkauf der Immobilie nach der Schätzung der Bank jederzeit zu erzielen ist (Verkehrswert) vermindert um einen 10- bis 20-prozentigen Sicherheitsabschlag.
Bereitstellungszinsen
Zinsen, die eine Bank für einen bereitgestellten, aber noch nicht abgerufenen Kredit verlangt. Die meisten Banken berechnen ab dem dritten Monat nach der Darlehenszusage 0,25% Zinsen pro Monat auf den noch nicht ausgezahlten Teil des Gesamtkredites.
Damnum
Auch Disagio genannt. Es ist die Differenz zwischen Darlehen und effektiver Auszahlung in Prozent. Ein Damnum lohnt sich unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere für Vermieter.
Darlehenskosten
Zinsen, Gebühren und Disagio sowie die jeweiligen Vertragsabschlußgebühren sind nach der Preisangabeverordnung vom Darlehensnehmer zu entrichten und im Effektivzins einberechnet.
Disagio
Auch Damnum genannt. Es ist die Differenz zwischen Darlehen und effektiver Auszahlung in Prozent. Ein hohes Damnum lohnt sich unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere für Vermieter.
Effektivzins
Er besagt, wie viel ein Darlehen tatsächlich kostet. Er berücksichtigt neben dem Nominalzins auch Bearbeitungsgebühren, ein Disagio, die Art der Zins- und Tilgungsverrechnung und Vermittlungsprovisionen. Nicht darin enthalten sind Schätzgebühren, Bereitstellungszinsen, Teilauszahlungszuschläge und Kontoführungsgebühren.
Eigenleistung
Neben den Eigenmitteln ist dies der Wert der vom Bauherrn beigesteuerten Arbeits- und Sachleistungen. Sie ist Bestandteil des Finanzierungsplans.
Eigenmittel
Um den Kreditbedarf zu ermitteln, wird im Finanzierungsplan zunächst alles zusammengestellt, was an Barmitteln vorhanden ist oder für das Bauvorhaben kapitalisiert werden kann. Dazu zählen Spar- und Bausparguthaben, Wertpapiere, Lebensversicherungen sowie der Wert des Baugrundstücks oder von Verwandten gewährte zins- und tilgungsfreie Zuschüsse.
Festzins
Der Zinssatz, der für eine bestimmte, fest vereinbarte Laufzeit des Darlehens unverändert bleibt (also beispielsweise für 5, 10 oder auch 15 Jahre). Einen solchen festen Zinssatz sollte der Bauherr bei einem niedrigen Zinsniveau wählen, um sich die günstigen Konditionen möglichst langfristig zu sichern.
Finanzierungsplan
Ein wesentlicher Faktor beim Bau eines Eigenheims ist der Finanzierungsplan. Mit seiner Hilfe stellt der Bauherr fest, wie viel Geld über einen festgelegten Zeitraum zur Verfügung steht. Die Hausplanung muss mit der Finanzierung abgestimmt werden. Der Finanzierungsplan listet alle verfügbaren Eigenmittel, Fremdmittel, Tilgungsbedingungen und Zinszahlungen auf.
Fremdmittel
Alle Mittel zur Finanzierung eines Hausbaus, die nicht durch Barmittel, Spar- und Bausparguthaben u. a. (Eigenmittel) erbracht werden. Die Höhe der Fremdmittel ist abhängig vom gesamten Finanzierungsbedarf und den tragbaren monatlichen Aufwendungen für Zins und Tilgung.
Gesamtfinanzierung
Bei der Gesamtfinanzierung haben Kreditnehmer den Vorteil, dass sie es nur mit einem Verhandlungspartner zu tun haben, der alle notwendigen Kredite zum Bau zur Verfügung stellt (Finanzierung aus einer Hand).
Grunderwerbskosten
Die Kosten für den Erwerb eines Grundstücks ermitteln sich aus der Summe des Grundstückspreises, der Grunderwerbsteuer, den Kosten für Makler, Vermessung, Erschließung und Bodenuntersuchung. Dazu addieren sich die Notargebühren für die Beurkundung, die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch.
Grunderwerbssteuer
Als Grunderwerbssteuer sind 3,5 % des Kaufpreises zu entrichten. Nur selten tritt eine Ausnahmegenehmigung in Kraft: wenn das Grundstück vererbt oder verschenkt wird bzw. das Grundstück vom Ehegatten oder einem Verwandten in gerader Linie erworben wird.
Grundpfandrecht
Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden gehören zu denjenigen Grundpfandrechten, die ein Grundstück belasten können. Zur Aufnahme einer Hypothek dient den Kreditinstituten das Grundstück als Sicherheit. Eine Eintragung erfolgt im Grundbuch.
Grundschuld
Um ein Darlehen zu sichern, kann die Grundschuld als ein Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen werden. Die Grundschuld wird nur auf besonderen Antrag gelöscht, sie kann also auch ohne aktuelle Ansprüche des etwaigen Kreditgebers bestehen bleiben.
Grundstückswert
Der Preis für ein Grundstück ist im Wesentlichen abhängig von seiner Lage, ob oder inwieweit es bereits erschlossen ist; aber auch davon, welche verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten es bietet, sowie von der Infrastruktur der Region. Wichtig ist auch, wie groß die Belastung durch Schmutz und Lärm ist sowie die Qualität des vorgefundenen Bodens.
Hypothek
Ein Kredit oder ein Darlehen, dessen Sicherung durch einen Eintrag der Schuld im Grundbuch gewährleistet ist. Forderungen der Kreditgeber können als erste und zweite Hypothek oder als Grundschuld eingetragen werden. Die Höhe der möglichen Hypotheken wird durch den Beleihungswert und die Beleihungsgrenze eingeschränkt. Die Tilgung der Hypothek und die Zinszahlung erfolgt durch jährlich Ratenzahlungen. Nach Tilgung der Hypothek wird die Eintragung im Grundbuch gelöscht.
Kündigungsrecht
Kredite mit einer Zinsbindung von mehr als 10 Jahren können zehn Jahre nach der Auszahlung jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag für ein Grundstück, ein Haus; eine Wohnung usw. muss alle notwendigen Angaben über das zu erwerbende Objekt, den vereinbarten Kaufpreis und eine Baubeschreibung sowie die genauen Zahlungsbedingungen enthalten. Der Kaufvertrag von Immobilien muss auf jeden Fall von einem Notar bestätigt werden
Laufzeit
Zeitdauer, innerhalb derer ein Darlehen zurückgezahlt werden muss. Je nach der monatlichen oder jährlichen Belastbarkeit kann in der Regel die Laufzeit für Darlehen zum Bau oder Erwerb von Immobilien zwischen 5 und 30 Jahren betragen.
Nichtabnahmeentschädigung
Die Nichtabnahmeentschädigung fällt an, wenn ein zugesagtes Darlehen entgegen der vertraglichen Vereinbarung (Darlehensvertrag) nicht abgenommen wird. Die Entschädigung richtet sich nach dem entgangenen Gewinn der Bank.
Nominalschuld
Kreditbetrag, der zu verzinsen und zu tilgen ist. Auch wenn der Darlehensnehmer zum Beispiel durch den Abzug von Bearbeitungsgebühren weniger Geld von der Bank erhält, ist für die Berechnung der Zinsen stets die Nominalschuld maßgebend.
Nominalzins
Der Zinssatz, mit dem der Kreditbetrag (Nominalschuld) zu verzinsen ist.
Pfandbrief
Hypothekenbanken vergeben, um ausreichend Mittel für die Vergabe von Hypothekendarstellen bereitstellen zu können Schuldverschreibungen. Diese sind übertragbar und mündelsicher, das heißt, der Wert ist durch gesetzliche Maßnahmen gesichert.
Rangstelle
Bei der Eintragung von Grundpfandrechten in das Grundbuch wird auch geregelt, welche Ansprüche im Eventualfall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers vorrangig zu erfüllen sind. In aller Regel werden Hypothekendarlehen ausschließlich an die erste Rangstelle vergeben.
Sachwertverfahren
Bei Sachwertverfahren wird der Wert des Grundstücks durch Preisvergleich ermittelt. Bei kleineren Grundstücken, die sich für den Bau von Eigenheimen eignen, ist dies die zuverlässigste Wertermittlung.
Schätzkosten
Einige Banken verlangen eine Schätzgebühr (Wertermittlungsgebühr) für die Ermittlung des Beleihungswertes einer Immobilie. Die Schätzgebühr beträgt in der Regel 0,2 bis 0,5 Prozent des Darlehens.
Sondertilgung
Zahlungen des Kreditnehmers, die über die fest vereinbarte Tilgung hinausgehen. Eine Sondertilgungsoption muss im Darlehensvertrag ausdrücklich vereinbart werden.
Teilauszahlungen
Darlehen für den Bau eines Hauses zahlen die Banken meist in Teilbeträgen nach Baufortschritt aus. Die Tilgung beginnt in der Regel nach vollständiger Auszahlung des Darlehensbetrages.
Teilauszahlungszuschläge
Bis zur Vollauszahlung verlangen einige Banken einen um beispielsweise 1 Prozentpunkt erhöhten Nominalzins. Andere Banken berechnen ab der dritten oder vierten Auszahlung eine feste Gebühr von zum Beispiel 50 Euro pro Teilauszahlung.
Tilgungsaussetzung
Wenn man aufgrund der eigenen finanziellen Situation die vereinbarten Belastungen der Tilgung eines Hypothekendarlehens für einen überschaubaren Zeitraum reduzieren will, kann man vereinbaren, die Tilgung während einer vereinbarten Frist einzustellen und nur die Zinsen zu zahlen. Danach ist die Tilgung wieder regelmäßig, meist mit einem höheren Betrag zu leisten. Beim Bauspardarlehen ist dies nicht möglich.
Vermögenswirksame Leistungen
Zahlungen, die zusätzlich zum Lohn oder Gehalt vom Arbeitgeber direkt, beispielsweise auf einen Bausparvertrag, überwiesen werden. Diese Anlage wird vom Staat besonders gefördert. Wer bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, hat Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage.
Versicherung
Mit einer Lebensversicherung kann man Hypotheken tilgen: Man schließt eine Lebensversicherung in Höhe der Hypothek ab und überträgt die Rechte an die Bank. Während der Laufzeit bezahlt man an die Versicherungsgesellschaft die Prämien, an die Bank die fälligen Zinsen. Nach Ablauf der Lebensversicherung wird mit der Versicherungssumme die Hypothek getilgt. Der Vorteil dieser Finanzierung liegt darin, dass im Todesfall des Kreditnehmers die Immobilie in den Besitz der Rechtsnachfolger, meist der Familie, übergeht. Die LV-Hypothek ist besonders für Vermieter geeignet, da sie die Schuldzinsen als Werbungskosten geltend machen können.
Vorfälligkeitsentschädigung
Wenn das Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindungsfrist zurückgezahlt wird, kann die Bank bei Darlehen mit einer Zinsbindungsfrist von bis zu 10 Jahren dem Darlehensnehmer den wirtschaftlichen Schaden in Form der Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen.
Zinsbindung
Sie gibt an, wie lange ein vereinbarter Zinssatz gültig ist. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist muss über den Zinssatz und die Festschreibungsdauer neu verhandelt werden.
Fragen zur Finanzierung
Warum ist der Effektivzins stets höher als der Nominalzins, obwohl keine Gebühren berechnet werden?
Nach der Preisangabenverordnung berücksichtigt der effektive Jahreszins neben dem Nominalzins auch Bearbeitungsgebühren, ein mögliches Disagio sowie die Art der Zins- und Tilgungsverrechnung.
Da die Kreditzinsen nicht am Ende eines Jahres, sondern entsprechend der vereinbarten Ratezahlung monatlich oder vierteljährlich gebucht werden, wird der Kredit durch diese Vorauszahlung der Zinsen effektiv teurer.
Der Effektivzins berücksichtigt ebenfalls die Tilgungsverrechnung. Manche Banken verrechnen die Tilgung später als er tatsächlich tilgt. Dadurch zahlt der Darlehensnehmer Zinsen auf eine Teilsumme, die er schon getilgt hat. Verrechnet die Bank die Tilgung z.B. am Quartalsende, steigt der Effektivzins.
Welche Sicherheiten erhält die Bank
für das Hypothekendarlehen?
Die wichtigste Sicherheit für ein Hypothekendarlehen ist eine Grundschuld in Höhe des Darlehens. Eine Grund ist ein Pfandrecht an einer Immobilie, das im Grundbuch eingetragen wird.
Da Sie für das Darlehen auch mit Ihrem Vermögen haftet, ist es üblich, dass Sie neben der Grundschuld ein notarielles, vollstreckbares Schuldanerkenntnis abgeben, mit dem Sie sich - im Fall eines Falles - der der sofortigen Zwangsvollstreckung in Ihr Vermögen unterwerfen.
Im Einzelfall können weitere Sicherheiten, Wie z.B. Bürgschaften, Ansprüche aus abgeschlossenen Lebensversicherungen oder Bausparverträgen vereinbart werden.
Diese Sicherheiten kann die Bank verwerten, wenn Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht erfüllt werden oder erhebliche Schwierigkeiten auftreten.
Unverzichtbare Voraussetzung für Auszahlung des Darlehens eines Hypothekendarlehens ist, dass eine Gebäudeversicherung inkl. Feuerrohbauversicherung besteht, die das Beleihungsobjekt gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden ausreichend versichert.
Wann wird das Darlehen ausgezahlt?
Wenn Sie sich mit der Bank einig sind, schließen Sie einen Darlehensvertrag. Dieser Vertrag regelt auch die Auszahlungsvoraussetzungen. Das heißt, die Bank nennt neben der Vorlage der vollstreckbaren Grundschuldbestellungsurkunde und dem Nachweis der Grundschuldbestellung die anderen Sicherheiten und Versicherungsnachweise, die von Ihnen beizubringen sind.
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Bank verpflichtet, das Darlehen nach Ihrer Anweisung auszuzahlen. Anderseits sind Sie zur Abnahme des Darlehens verpflichtet.
Das Darlehen wird üblicherweise bei fertigen Gebäuden in einer Summe, bei Neubauten entsprechend dem Baufortschritt in mehreren Raten ausgezahlt.
Was geschieht, wenn Sie das Darlehen nicht abnehmen?
Wenn Sie ein zugesagtes Darlehen entgegen Ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht abnehmen, entsteht der Bank in der Regel ein Schaden, den Ihnen die Bank in Rechnung stellt. Diese so genannten Nichtabnahmeentschädigung ist von Bank zu Bank unterschiedlich hoch. Einige Banken berechnen als Nichtabnahmeentschädigung eine Gebühr von 1 % der Darlehenssumme, andere Banken kalkulieren den Schaden nach denselben Grundsätzen wie eine Vorfälligkeitsentschädigung.