Als Fachanwalt sowohl im Bereich des Arbeits- als auch des Sozialrechtes ist Herr Rechtsanwalt Kösters beratend und forensisch tätig, sowohl im individuellen als auch im kollektiven Arbeitsrecht, in sämtlichen Auseinandersetzungen sozialversicherter Bürger gegenüber den Leistungsträgern als auch im Beamtenrecht und im Beitragsrecht (Statusfeststellungsverfahren).
Außerdem hat Herr Rechtsanwalt Kösters einen weiteren Schwerpunkt im privaten Versicherungsrecht gebildet und vertirtt Sie auch dort in den Bereichen Lebens-, Berufsunfähigkeits,- Kranken- und Rentenversicherung.