Wir erstellen Gutachten, je nach Objekt und Anforderung.
Die Wertermittlung erfolgt dabei unter Beachtung der Wertermittlungsrichtlinie und der -Wertermittlungsverordnung sowie der Definition des Verkehrswertes im §194 des Baugesetzbuches. Abhängig von der Art des Objektes erfolgt die konkrete Bewertung in der Regel anhand des Vergleichs von zwei Bewertungsverfahren. Aus diesem Vergleich der gewählten Verfahren wird für den Kunden ein belastbarer Verkehrs- bzw. Marktwert abgeleitet.
-Ertragswertverfahren
-Sachwertverfahren
-Vergleichswertverfahren