Wir verfügen in unserer Kanzlei in München infolge der Spezialisierungen als Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Strafrecht über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrungen auf diesen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten Unternehmen, Gesellschaften, Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Handelsvertreter sowohl vorgerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren. Für unsere Mandanten sind wir sowohl in München als auch überregional bundesweit tätig. Aufgrund unserer Spezialisierungen verfügen wir über besondere Kompetenzen im Arbeitsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Strafrecht, sowie insbesondere im Falle sich überschneidender Rechtsgebiete