Fischer & Partner GmbH
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Goldbachstraße 35 | 84088, Neufahrn in Niederbayern
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Zuletzt aktualisiert: 2/17/23, 5:03 AM
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Über

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht sich an einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu wenden. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen ein qualifiziertes, neutrales Gutachten über Ihren Fahrzeugschaden.
Dieses dient der Beweissicherung und ist die Grundlage der Schadenregulierung. Die Schadensbegutachtung erfolgt in der Schätzstelle oder bei Ihnen vor Ort und auch am Standort des Fahrzeuges. Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zur Schadensabrechnung weiter.
Ein neutrales Kurzgutachten dient der Beweissicherung. Bei Unfallschäden unter ca. 750,00€ Schadenhöhe spricht man von einem Klein- oder Bagatellschaden, hier ist ein Kurzgutachten sinnvoll. Oft rät Ihnen die gegenerische Versicherung aus Gründen der Kostenersparnis einen Kostenvoranschlag in der Werkstatt erstellen zu lassen.

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