Frau Rechtsanwältin Veith-Hallmann berät und vertritt ihre Mandanten im Familienrecht (z.B. Scheidung, Unterhalt, Vaterschaft, Adoption, elterliche Sorge, Umgang, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Ehevertrag, Immobilienrecht, Teilungsversteigerung), Erbrecht (z.B. Testament, Erbvertrag, Erbauseinandersetzung, Wohnrecht), Vereinsrecht (z.B. Satzung, Vereinsstrafe, Ausschluss, Mitgliederversammlung) und Tierrecht (Kaufvertrag, Gewährleistung, Hunde, Katzen, Pferde) bundesweit vor den Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und Verwaltungsgerichten. Als Dozentin im Bereich Vereinsrecht und Gewährleistungsrecht beim Hundekauf gibt Frau Veith-Hallmann ihr Wissen weiter an Vereine und Hundezüchter.