In meiner langjährigen Anwaltstätigkeit habe ich mich zunehmend auf 4 Rechtsgebiete konzentriert: Familienrecht, Erbrecht, Vorsorgegestaltung und allgemeines Zivilrecht. Durch diese Spezialisierung und laufende Fortbildung erreiche ich in diesen Bereichen höchste Fachkompetenz. Seit 2001 bin ich Fachanwältin für Familienrecht. Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht im Deutschen Anwaltverein.