Der Notar und Rechtsanwalt - eine ideale Kombination.
Wir beherrschen allerdings nicht nur das Geschäft der Notare, sondern wir kennen als Rechtsanwälte auch die Denkweise von Vertragsparteien, Gerichten sowie Behörden und wissen daher, wie unsere Urkunden gelesen und verstanden werden. Diese Erfahrung ist Ihr Vorteil sowohl in notariellen Beurkundungsfragen als auch in Fragen der einseitigen Beratung sowie Vertretung durch uns als Rechtsanwälte.