Auf Steuererklärungen fällt keine Vergnügungssteuer an.
Wir wissen, wie lästig und kompliziert Formulare und Anlagen sind.
Lassen Sie uns Ihnen helfen. Steuerberater Schmidt
berät Sie in allen Angelegenheiten der Steuergesetzgebung,
sowie in allen Fragen zu Ihren Finanzen.
Ganz gleich, ob Sie Privatperson oder Unternehmer sind.