- Zur Wertermittlung vor dem Kauf oder dem Verkauf einer Immobilie
- Zur Wertermittlung für eine Erbschaftsregelung
- Zur Wertfeststellung der Veranlagung gegenüber dem Finanzamt
- Als fachliche Begleitung, wenn Sie ein interessantes Objekt besichtigen möchten
- Zur Beweissicherung, Dokumentation & Abnahme von Neubauten und anderen Objekten
- Bei Bauschäden, Baumängeln oder Wasserschäden am Gebäude