Achim Joos Rechtsanwalt
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Zuletzt aktualisiert: 2/16/23, 5:28 AM
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Ich vertrete Mandanten im Großraum Karlsruhe, Weingarten (Baden), Bruchsal, Bretten, Gondelsheim, Stutensee, Walzbachtal, Pfinztal, Ettlingen, Rheinstetten, Durmersheim, Au am Rhein, Eggenstein-Leopoldshafen, Linkenheim, Karlsdorf außergerichtlich sowie vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bundesweit.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Familienrecht und Zivilrecht allgemein.

Im Arbeitsrecht liegen die Schwerpunkte meiner Kanzleitätigkeit im Individualarbeitsrecht.

Typische Bereiche für Beratungs- und Vertretungspraxis im Arbeitsrecht sind
Kündigungsschutz, Kündigungen, Entwurf und Prüfung von Arbeitszeugnissen, Urlaub/Urlaubsabgeltung, Abmahnungen, Überstunden, Mobbing, u.a.

Im Verkehrsrecht liegt die Haupttätigkeit in der Regulierung von Verkehrsunfällen sowie in der Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstöße gegen Abstandsregeln, Rotlicht u. a.) sowie in der Verteidigung bei Verkehrsstraftaten (Trunkenheitsfahrten, Nötigung im Straßenverkehr, Gefährdung im Straßenverkehr, Unfallflucht u.a.)

Außerdem reguliere ich Ihre Schäden bei Verkehrsunfällen, insbesondere Sachschäden und Personenschäden sowie die Bezifferung von Schmerzensgeld/Schmerzensgeldansprüchen.

Im Mietrecht bearbeite ich alle im Mietrecht auftretenden Probleme für Vermieter und Mieter. Typische Bereiche für Beratungs- und Vertretungspraxis im Mietrecht sind Kündigungen, Räumungsklagen, Mieterhöhungsverlangen,
Mietminderungen, Rückforderung von Mietkautionen u. a.

Im Familienrecht geht es meist um Trennung, Scheidung und Unterhalt.

Ich berate und vertrete Mandanten außergerichtlich sowie in Verfahren vor dem Familiengericht, Ehescheidungsverfahren, Regelung des Versorgungsausgleichs, Sorgerecht, Zugewinnausgleich und Unterhalt.

Mein Schwerpunkt liegt auch in der Berechnung und Bezifferung von Unterhalt für Ehegatten und Kinder.

Im Zivilrecht allgemein sind typische Bereiche für Beratungs- und Vertretungssachverhalte die Geltendmachung bzw. Abwehr sämtlicher Forderungen aus Vertragsverhältnissen wie Kaufvertrag, Werkvertrag, Darlehensvertrag u.a.

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