öffentliche Notare (Partnerschaft)
Der Notar errichtet öffentliche Urkunden, wickelt als Organ des zuständigen Gerichtes Verlassenschaftsangelegenheiten und
Sterbefälle ab, gewährt Einsicht in das Grundbuch und in das Firmenbuch und veranlasst für die Parteien sämtliche
Eintragungen und Änderungen.
Darüber hinaus errichtet der Notar Verträge und Urkunden aller Art und führt diese im Grundbuch und im Firmenbuch durch.