Ein Notar ist per Gesetz dazu verpflichtet, objektiv und unparteiisch zu agieren. Er genießt öffentlichen Glauben und verfügt über staatliche Autorität, die ihn als Träger eines öffentlichen Amtes dazu befähigt, öffentliche Urkunden zu errichten. Dabei steht im Vordergrund, die Echtheit, die Beweiskraft, die Aufbewahrung sowie die Vollstreckbarkeit der Urkunde sicherzustellen.