Der BGH hat in seinem Urteil vom 29. Juli 2015 eindeutig festgestellt, dass Kunden nach einem Widerspruch (Berechtigungsfall ist zu prüfen) folgende Gebühren zurückerhalten: Abschlusskosten, Verwaltungskosten, Ratenzahlungszuschläge und eine angemessene Nutzungsentschädigung. Ziel unserer Dienstleistung ist die Rückerstattung aller gezahlten Beiträge zzgl. einer Nutzungsentschädigung für bereits gekündigte, ausgezahlte oder noch laufende Versicherungsverträge. Diese umfangreiche Dienstleistung stellen wir Ihnen selbstverständlich auf reiner Erfolgsbasis zur Verfügung. Dies dient Ihnen als Sicherheit, dass wie die gleichen Interessen verfolgen wie Sie. Denn Ihr Erfolg ist unser Erfolg - das nennen wir fair! Prüfen kann sich lohnen!