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Sachverständigenbüro für Trinkwasserhygiene Ganzenmüller

Am Blütenanger 34 | 85250, Altomünster
Zuletzt aktualisiert: 8/21/24, 9:02 PM
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Über

Erstellung einer Risikoabschätzung gemäß 51 Abs. 1 Nr. 3 Trinkwasserverordnung inkl. Maßnahmenkatalog, nach den Anforderungen gemäß VDI 6023 Blatt 2. Wenn nach Trinkwasserverordnung der in Anlage 3 Teil II festgelegte technische Maßnahmenwert für Legionellen in einer Trinkwasserinstallation erreicht wird, erstellen wir für Ihr Objekt eine ereignisorientiert Risikoabschätzung. Gibt es z. B eine Immobilienübergang von Eigentum oder Änderungen die das Nutzungsrecht betreffen, erstellen wir eine systemorientierte Risikoabschätzung. Als Grundlage für die Beurteilung der Trinkwasserinstallation in einer Gefährdungsbeurteilung nach 3 ArbStättV, erstellen wir für Ihrer Arbeitsstätte eine systemorientierte Risikoabschätzung.

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