Rechtsanwalt Eberhard Bofinger ist mit Augsburg tief verwurzelt. Er hat hier sein Studium der Rechtswissenschaften absolviert. Des Weiteren verfügt er über das Spezialstudium Europarecht, Völkerrecht und Internationales Privatrecht. Außerdem ist Rechtsanwalt Eberhard Bofinger seit dem Jahr 2002 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Asyl- und Ausländerrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV). Dort sowie bei der Gesellschaft für Asyl- und Ausländerrecht in Stuttgart besucht er den überwiegenden Teil der Fortbildungsveranstaltungen.