Krankenkassseneinsätze
Die Kosten unserer Dienstleistungen können nach ärztlicher Verordnung z. B. von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.
Familieneinsätze, die bedingt durch:
- Krankheit
- Rehabilitation
- Schwangerschaft
- nach Krankenhausaufenthalt usw.
direkt mit den zuständigen Krankenkassen abgerechnet werden.
Diese Einsätze werden von entsprechend fachlich qualifiziertem Personal durchgeführt.
Sollte eine ärztliche Notwendigkeit (Krankenhausaufenthalt,
Risikoschwangerschaft ect.) bestehen, bezahlt die Krankenkasse
Ihnen unsere Hilfe - auch wenn keine Kinder unter 12 Jahren in der
Familie sind. Der Einzelfall muss geprüft werden.
Wir sind Vertragspartner der Krankenkassen (Ersatzkassen) Wir sind Mitglied in der Berufsgenossenschaft Duisburg.
schauen Sie für weiter Infos auf unserer Website...