Bei sofortiger Erreichbarkeit (s.Öffnungszeiten) kann sofort eine wahrscheinliche Besuchszeit mitgeteilt werden. Bei unvorhersehbaren Verschiebungenn erfolgt eine Rückmeldung. Angehörige und Besatter erhalten ein kurzes Anschreiben zur weiteren Vorgehensweise und getroffenen Vereinbarungen.Der E-Mailkantakt steh allen offen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Rechnungstellung erfolgt vereinbarungsgemäß (s. ausgehändigtes Informationsschreiben) auf der Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).