Wir sind Ihr Sachkundiger Partner und arbeiten gemäß der Gefahren Stoff Verordnung (GefStoffV) nach den Technischen Regeln (TRGS) für Gefahrstoffe. (Sachkunde pflichtige arbeiten)
Wir demontieren und entsorgen gemäß GefStoffV nach TRGS 519 (Asbestsanierungsarbeiten) und TRGS 521 (künstliche Mineralfaser)
- Asbestzement Dachplatten
- Asbestzement Fassadenplatten
- Asbestzement Wellplatten
- Asbestzement Plan Platten
TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle KMF
TRGS 519 Anlage 3 Asbest Abbruch-, Sanierung-, oder Instandhaltungsarbeiten
Entsorgung
Wir sind Ihr Sachkundiger Partner für die Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen.
Verpackungsstyropor, Baustyropor, (XPS, EPS), Dämmstoffen und Asbest.
Die Entsorgung der verschiedenen Abfälle wird fachgerecht gemäß der Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), der Nachweisverordnung (NachwV), der Gewerbeabfallverordnung (GweAbfV) sowie der geltenden gesetzlichen Vorsc