Der Brandschutzbeauftragte unterstützt und berät die Unternehmensleitung in Fragen des betrieblichen Brandschutzes. Typische Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind etwa Wahrung des genehmigten Brandschutzkonzepts, Aufstellen und Aktualisierungen der Brandschutzordnungen, die Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb und die Besorgung der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel. Bei der individuellen Prämiengestaltung einer Feuerversicherung können neben den organisatorische Brandschutzmaßnahmen auch die Bestellung eines qualifizierten Brandschutzbeauftragten positiv gewürdigt werden. Neben der freiwilligen Bestellung gibt es auch die gesetzlich vorgeschriebene Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
Brandschutz im Betrieb stellt eine enorme Herausforderung für den Unternehmer dar. Werden Sie den Anforderungen und Ihrer Verantwortung zur eigenen Sicherheit und die Ihrer Beschäftigten gerecht.
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