Kommunen tragen als Betreiber öffentlicher Gebäude eine besondere Verantwortung. Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Energie- und Rohstoffpreise müssen sie als Betreiber von Immobilien Strategien entwickeln, effizienter zu wirtschaften. Der Gesetzgeber schreibt ihnen hierbei eine Vorbildfunktion zu. Im Vergleich zu anderen Gebäudebesitzern müssen sie hinsichtlich des Einsatzes von erneuerbaren Energien nicht nur beim Neubau die Regelungen des EEWärmeG berücksichtigen, sondern auch bei grundlegender Sanierung. So können Kommunen zeigen, dass energetische Gebäudesanierung attraktiv ist und neben der Energieeinsparung viele Vorteile mit sich bringt.