Beratung der ausbildenden Reedereien, der Ausbilder und der Auszubildenden Überwachung der Berufsausbildung, insbesondere der Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker Durchführung von Prüfungen in Prüfungen in der Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker Führung eines Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse Information über die Ausbildungsmöglichkeiten in der Seeschifffahrt Mitwirkung bei der Regelung der Ausbildung von Seeleuten