Ich helfe beispielsweise dann wenn für eine Partei die gelieferte Ware oder ausgeführte Werkleistung nicht den vorher vereinbarten Vorstellungen entspricht. In diesem Fall hilft ein Gutachter aus dem Tischler-/Schreiner-Handwerk. Ein öffentlich bestellt und vereidigter Gutachter ist zur Neutralität verpflichtet.