Zu den Beratungsschwerpunkten der Kanzlei gehören vor allem die Gestaltung von Praxiskaufverträgen, Gemeinschaftspraxisverträgen, Medizinischen Versorgungszentren sowie Kooperationsverträgen zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern. Zudem ist Herr Rechtsanwalt Schremb ein Spezialist im ärztlichen Honorarrecht. Für Pflegeheime entwirft er Heimverträge und berät im Zusammenhang mit haftungsrechtlichen Fragen. Versicherte unterstützt er bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen ihre Krankenversicherung, sei es, dass eine Zahnarztrechnung nicht ordnungsgemäß erstattet wird, oder sich die Krankenkasse weigert, ein dringend benötigtes Medikament zu bezahlen.