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Zuletzt aktualisiert: 4/1/25, 3:41 PM
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Warum einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen?
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen freien und unabhängigen KFZ-Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung der Schadenshöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die eintrittspflichtige Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind für Sie als Geschädigter erstattungspflichtig. Dies bedeutet, dass die Versicherung des Unfallverursachers zur Zahlung des Gutachtens verpflichtet ist. Durch die Erstellung eines Gutachtens wird gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Wir sind in der Lage, durch die Schäden an den am Unfall beteiligten Fahrzeugen den genauen Schadenhergang zweifelsfrei zu klären. Bei uns entstehen Ihnen selbst bei Abzügen durch die Versicherung keine Kosten.

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Häufig gestellte Fragen
An welchen Tagen ist KFZ-Sachverständigenbüro Strunk geöffnet?
Geöffnet am Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag.
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