Rechtsanwalt Frank Dubbratz berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Zivilrechts. Die Kanzlei verfügt dabei über eine ausgewiesene Spezialisierung im Bereich des Familienrechts, des Mietrechts und des WEG-Rechts. Diese kommt durch die Führung eines jeweiligen Fachanwaltstitels in diesen Bereichen zum Ausdruck. Daneben ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt das Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Frank Dubbratz vertritt sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittelständische Unternehmen.